Das Dokument zur Auftragsverarbeitung ist eine Ergänzung zum Softwarepflegevertrag zwischen der KSR EDV-Ingenieurbüro GmbH und ihren Kunden.
Dokument zum Download
Stand 28.04.2022 9605 Auftragsverarbeitung nach DS-GVO.pdf
Anlagen
Stand 01.04.2017 9605-1 AV Anlage TeamViewer-Security-Statement.pdf
Stand 07.04.2022 Datenschutzinformation für TeamViewer Remote Access und Remote Support (TeamViewer Core)
Wichtig
Die KSR-Erklärung zur Auftragsverarbeitung (Nr. 9605) wird mit VCS ausgeliefert und kann
über den Menüpunkt "Hilfe ?\Wichtige Dokumente" vom Kunden eingesehen und ausgedruckt werden.
Auftragsverarbeitung nach DS-GVO
Ab 25. Mai 2018 wurde das BDSG von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und einem neuen BDSG abgelöst. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung blieben weitgehend unverändert und sind eher formaler Natur.
Terminologie ab 25. Mai 2018:
Auftragsverarbeitung (vorher: Auftragsdatenverarbeitung)
Verantwortlicher (vorher: Auftraggeber)
Auftragsverarbeiter (vorher: Auftragnehmer)
Auftragsdatenverarbeitung nach BDSG (ungültig ab 25. Mai 2018)
Laut § 11, Absatz 5 BDSG sind unsere Softwarepflege-Leistungen (Support) eine sog. „Datenverarbeitung im Auftrag“. Sinngemäß schreibt der Gesetzgeber dazu vor, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer (also die KSR) „sorgfältig auszuwählen“ hat, und zwar unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die die KSR zur Einhaltung des BDSG und damit zum Schutz personenbezogener Daten trifft. Diese Maßnahmen sowie diverse weitere Einzelheiten müssen schriftlich festgelegt sein.
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