Auftragsverarbeitung nach DS-GVO

Auftragsverarbeitung (AV) nach DS-GVO, Artikel 28 - Ergänzung zum KSR-Softwarepflegevertrag

Das Dokument zur Auftragsverarbeitung ist eine Ergänzung zum Softwarepflegevertrag zwischen der KSR EDV-Ingenieurbüro GmbH und ihren Kunden.

Dokument zum Download

Stand 28.04.2022    9605 Auftragsverarbeitung nach DS-GVO.pdf

 

Anlagen

Stand 01.04.2017     9605-1 AV Anlage TeamViewer-Security-Statement.pdf

Stand 07.04.2022     Datenschutzinformation für TeamViewer Remote Access und Remote Support (TeamViewer Core)

Wichtig

Die KSR-Erklärung zur Auftragsverarbeitung (Nr. 9605) wird mit VCS ausgeliefert und kann
über den Menüpunkt "Hilfe ?\Wichtige Dokumente" vom Kunden eingesehen und ausgedruckt werden.

 

 

Auftragsverarbeitung nach DS-GVO

Ab 25. Mai 2018 wurde das BDSG von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und einem neuen BDSG abgelöst. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung blieben weitgehend unverändert und sind eher formaler Natur.

Terminologie ab 25. Mai 2018:

Auftragsverarbeitung    (vorher: Auftragsdatenverarbeitung)

Verantwortlicher            (vorher: Auftraggeber)

Auftragsverarbeiter       (vorher: Auftragnehmer)

 

Auftragsdatenverarbeitung nach BDSG  (ungültig ab 25. Mai 2018)

Laut § 11, Absatz 5 BDSG sind unsere Softwarepflege-Leistungen (Support) eine sog. „Datenverarbeitung im Auftrag“. Sinngemäß schreibt der Gesetzgeber dazu vor, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer (also die KSR) „sorgfältig auszuwählen“ hat, und zwar unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die die KSR zur Einhaltung des BDSG und damit zum Schutz personenbezogener Daten trifft. Diese Maßnahmen sowie diverse weitere Einzelheiten müssen schriftlich festgelegt sein. 

Diese Dokumente wurden archiviert.

 

Artikel ID: 1227981