Im Falle einer planmäßigen dauerhaften Außerbetriebnahme der Registrierkasse oder aufgrund eines irreparablen Ausfalls muss ein Schlussbeleg mit dem Betrag Null (0) Euro erzeugt werden.
Wie Sie hierbei vorgehen und was zu beachten ist, wird in dieser Schulungsunterlage erläutert.
PDF im Browser öffnen: Erstellen eines Schlussbelegs