In der Rechnung über die Lieferung des Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungebetrag einbezogen zu werden.
Es genügt, dass der Unternehmer den auf den Wert des Altteils entfallenden Steuerbetrag angibt.
Beispiel:
1 Austauschmotor 1000€
+ Umsatzsteuer (16%) 160€
+ Umsatzsteuer auf Altteil (10%Netto) 16€
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Rechnungsendbetrag 1176 €
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Mehr dazu in der Anlage
Keywords: Altteilsteuer, Altteil
Anmerkungen:
30.09.2014 16:35:15 - Ringhut:
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Erstellt: 20.05.2003 11:02:55 Autor: Braunmiller Geändert: 04.03.2021 14:03:29 Geändert von: Autor geändert ArtikelID: 3915