Besteht das Entgelt der Lieferung in einer Gegenlieferung, hier Altteil, dass man eingetauscht hat und zahlt man fuer die Wertdifferenz einen Geldbetrag, dann hat man einen Tausch mit Baraufgabe. § 3 Abs. 12 UStG
Die Steuer auf das Altteil, wird in der Rechnung oft auch so genannt, ist normale Vorsteuer nach § 15 UStG und wird auch so verbucht, die Gegenlieferung hat das Entgelt der eigenen Lieferung erhoeht. Kann man alles in Abschnitt 153 Abs. 3 UStR nachlesen
Suchbegriffe: Altteilsteuer Grundlagen Gesetz Hinweise
Erstellt: 16.08.2010 11:15:04 Author: Ringhut Geändert: 08.05.2017 08:09:20 Geändert von: Ringhut ArtikelID: 13922