Einleitung
Im Artikel "Stornoart auswählen bei Stornierung einer Rechnung" wird erläutert, in welchen Fällen die Stornierung einer Rechnung erfolgen muss.
Bitte lesen Sie diesen Artikel, wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihren Fall
- die hier erläuterte Stornoart "Rechnung ist nicht einbringbar" richtig ist oder
- die Stornoart “Rechnung oder Teile davon müssen geändert werden”.
Kundenforderung ist nicht mehr einbringbar
Wenn eine Kundenforderung ausgebucht werden muss, da sie nicht einbringbar ist, müssen Sie die Rechnung stornieren.
Öffnen Sie die zu ändernde Rechnung und wählen Sie über die Schaltfläche "neuer Status" den Status "Stornierung".
Das Fenster "Stornoart auswählen" öffnet sich.
Wählen Sie die Stornoart
"Die Rechnung ist nicht einbringbar" aus und
klicken Sie "OK".
Ergebnisse der Stornoart "RE ist nicht einbringbar"
- Zum Auftrag wird ein nicht änderbarer Stornierungsbeleg erstellt (Status ST)
- Der Stornierungsbeleg ist geöffnet und kann sofort gedruckt werden
- Der RE-Betrag wird aus den OP zurückgebucht (Druck des Stornierungsbelegs)
- Mit den erstellten Belegen entsprechen Ihre Steuerunterlagen den GoBD
- - da die bereits gedruckte Rechnung im Auftrag verbleibt
- - ein Storno im aktuellen Auftrag erzeugt wird
Verwenden Sie diese Stornoart, wenn
- nach dem Storno keine neue Rechnung mehr benötigt wird oder
- es eine Sammelrechnung ist.
Die Belege der Stornierung und der Rechnung in der Schnellinfo
In der Schnellinfo können Sie das Stornierungsverfahren mit den einzelnen Belegen nachvollziehen.
Auftrags-Nr. 899 mit der zurückzubuchenden Rechnung und dem Stornierungsbeleg.