Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2002 kann die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung auf Firmen-EDV zugreifen. Steuerprüfer haben somit das Recht, gespeicherte Daten einzusehen und die steuerrelevanten Daten auf einem Datenträger zu verlangen.
Praktisch erfolgt damit nahezu jede Betriebsprüfung digital.
Am 01. Januar 2015 traten die GoBD in Kraft, mit denen die GDPdU und die GoBS zusammengeführt wurden.
GoBD |
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff |
ab 2015 in Kraft |
GDPdU | Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen | ab 2002 in Kraft |
GoBS | Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme | ab 1995 in Kraft |
- In den Grundsätzen ist festgelegt, wie eine Digitale Betriebsprüfung zu erfolgen hat.
- Darüber hinaus legen sie die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei einer digitalen Betriebsprüfung fest.
- Die Einhaltung der Grundsätze stellen die Voraussetzungen für die Finanzbehörde her, um
- einen möglichst einfachen Zugriff zu steuerlich relevanten Daten zu erhalten,
- einen umfassenden Überblick über die steuerlich relevanten Daten zu erhalten.
Hier finden Sie Verweise zu wichtigen Informationen und Artikeln.
Grundlegende Informationen
- Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
- Rechnungen und andere steuerrelevante Dokumente GoBD-konform aufbewahren
- Steuerrelevante Protokolldaten des Kassensystems mit TSE, Technischer Sicherheitseinrichtung
- Die drei Zugriffsarten im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung
- GoBD "Aufbewahrungspflicht" Kontra "Recht auf vergessen werden" nach DSGVO
- GDPdU Unbedenklichkeitsbestätigung
Verfahrensdokumentationen von KSR
Alle nach GoBD erforderlichen Dokumente sind im VCS unter dem Menüpunkt “Hilfe ? / Wichtige Dokumente” zu finden.
In den Verfahrensdokumentationen werden die Funktionen der Software nachvollziehbar beschrieben.
Hintergrundartikel und Datenquellen
Nutzen Sie das DS-GVO Tool zur Löschung von Adressen, bei denen seit längerem keine geschäftlichen Aktivitäten stattgefunden haben.
Beispiele aus der Praxis
Diese PDF-Beispiele aus einzelnen Finanzbehörden zeigen Ihnen, welche Schwerpunkte bei der Betriebsprüfung gelegt werden.
Bitte beachten Sie: Dies sind Beispiele aus bereits durchgeführten Betriebsprüfungen. An Sie übermittelte Fragebögen können aufgrund neuer Gesetzgebungen anders sein.
- Anfrage eines Finanzamts zum Datenzugriff
- Anfrage eines Finanzamts zum EDV-System aus Schleswig Holstein
- Anfrage eines Finanzamts zum EDV-System aus Bayern
- Anfrage eines Finanzamts zum EDV-System aus Baden-Württemberg